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Hubertus Schuhmacher

Die Prozessvollmacht

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1972-9

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Dokumentvorschau
Die Prozessvollmacht (1. Auflage)

S. 140XVII. Folgen nicht ordnungsgemäßer Bevollmächtigung

A. Nichtigkeit des Verfahrens

467

Die Vertretungsmacht des Einschreiters ist eine absolute Prozessvoraussetzung: Wenn sie fehlt und die Prozessführung des Einschreiters nicht nachträglich genehmigt wird, sind die Prozesshandlungen des Einschreiters unbeachtlich und das Verfahren ist für nichtig zu erklären.

468

Die nicht ordnungsgemäße Bevollmächtigung eines Vertreters begründet Nichtigkeit des Verfahrens, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen ist (§ 37 Abs 1 ZPO). Der Vollmachtsmangel wird vom Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 5 ZPO erfasst, nach Rechtskraft einer Sachentscheidung kann gem § 529 Abs 1 Z 2 ZPO wegen mangelnder Vertretung eine Nichtigkeitsklage eingebracht werden.

469

Ein Vollmachtsmangel im Sinne dieser Bestimmungen liegt insbesondere dann vor, wenn eine Person im Prozess auftritt, die sich fälschlich als Bevollmächtiger der Partei ausgibt(zu dessen Haftung Rz 472 ff).

470

Auch können Mängel in einer Vollmachtskette zum Mangel der Prozessvollmacht und damit zur Nichtigkeit führen. Auch Prozesshandlungen, die in der Absicht vorgenommen werden, den „Vertretenen“ vor Schaden zu bewahren, sind mangels Bevollmächtigung bzw nachträglich gerechtfertigter einstweiliger...

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