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Hubertus Schuhmacher

Die Prozessvollmacht

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1972-9

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Dokumentvorschau
Die Prozessvollmacht (1. Auflage)

S. 121X. Erlöschen der Rechtsanwaltschaft

403

Die Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft erlischt gem § 34 Abs 1 RAO bei 1. Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft, 2. rechtskräftiger Bestellung eines Sachwalters, 3. Verzicht, 4. rechtskräftiger Insolvenzeröffnung oder Nichteröffnung wegen mangelnder Kostendeckung, 5. Streichung von der Liste infolge eines Disziplinarerkenntnisses und 6. durch Tod. Bei Beurteilung der Frage, ob der Rechtsanwalt aufgrund der ihm erteilten Prozessvollmacht die Partei in den Fällen 1–5 dennoch weiter vertreten kann, ist zwischen Verfahren mit absoluter und relativer bzw nicht bestehender Anwaltspflicht zu unterscheiden.

A. Bei absoluter Anwaltspflicht

404

Im Bereich der absoluten Anwaltspflicht (§ 27 ZPO) hat das Erlöschen der Rechtsanwaltschaft auch das Erlöschen der Prozessvollmacht zur Folge. Der Prozessbevollmächtigte ist in den Fällen des § 34 Abs 1 Z 1–5 RAO nicht mehr zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft berechtigt, so dass ihm auch die Postulationsfähigkeit fehlt. Daher fehlt es an einer tatbestandlichen Voraussetzung für eine aufrechte Prozessvollmacht gem § 31 ZPO („Rechtsanwalt“), so dass auch im Aussenverhältnis von einem Erlöschen der Vollmacht auszugehe...

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