zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Hubertus Schuhmacher

Die Prozessvollmacht

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1972-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Die Prozessvollmacht (1. Auflage)

S. 32II. Die Erteilung der Prozessvollmacht

A. Allgemeines

108

Die wirksame Erteilung einer Prozessvollmacht durch die Partei an ihren Vertreter im Verfahren ist eine Prozesshandlungsvoraussetzung: Liegt sie nicht vor, dann sind die vom angeblich Bevollmächtigten gesetzten Prozesshandlungen nach fruchtlosem Sanierungsversuch nichtig (§ 477 Abs 1 Z 5 ZPO). Überdies liegt auch der Nichtigkeitsklagegrund gem § 529 Abs 1 Z 2 ZPO vor. Daher ist der Mangel der Prozessvollmacht in jeder Lage des Rechtsstreits von Amts wegen zu berücksichtigen (§ 37 Abs 1 ZPO).

109

Die Prozesspartei kann die Prozessvollmacht ihrem Vertreter ohne Einhaltung einer bestimmten Form erteilen. Meist geschieht dies in der anwaltlichen Praxis mündlich, fernmündlich oder per e-mail. Die Unterzeichnung einer schriftlichen Prozessvollmacht ist infolge der Möglichkeit zur Berufung auf die erteilte Vollmacht (§ 30 Abs 2 ZPO) weitgehend außer Übung gekommen. Freilich: Es empfiehlt sich ungeachtet dieser für Rechtsanwälte und Notare geltenden Nachweiserleichterung nach wie vor, eine schriftliche Vollmacht des Mandanten einzuholen. Dies allein schon deshalb, um der späteren Behauptung – sei es des Prozessgegners oder auch der eigenen Partei! – die Prozessvollmacht sei nicht oder nicht wirksam erteilt w...

Daten werden geladen...