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Ginthör/Hasch

Prokurist und Handlungsbevollmächtigter

Rechte und Pflichten

2. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3338-1

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Dokumentvorschau
Prokurist und Handlungsbevollmächtigter (2. Auflage)

S. 554. Abgrenzungen

4.1. Geschäftsführer

148

Der Geschäftsführer ist das geschäftsführungs- und vertretungsbefugte Organ der GmbH. Er besorgt die Vertretung der Gesellschaft gegenüber Dritten und leitet das Unternehmen im Rahmen der Geschäftsführung.

149

Bei der GmbH wird die Geschäftsführung von der Generalversammlung (Beschluss der Gesellschafter) bestellt bzw abberufen (Fremdorganschaft). Die Generalversammlung kann dem Geschäftsführer auch Weisungen erteilen, die er – außer bei Rechtswidrigkeit – zu befolgen hat. Der unternehmensrechtliche Geschäftsführer ist im Firmenbuch einzutragen. Die Vertretungsmacht bedeutet für den Geschäftsführer ein rechtliches Können, in manchen Fällen auch ein rechtlichen Müssen im Außenverhältnis. Die Vertretungsbefugnis umfasst insbesondere die Vertretung im geschäftlichen Verkehr mit Dritten, aber auch gegenüber Gesellschaftern und Behörden. Die Gesellschafter sind in der Regel nicht zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.

150

Die organschaftliche Vertretung des Geschäftsführers umfasst die aktive Vertretung (Abgabe von Willenserklärungen), die passive Vertretung (Entgegennahme von an die Gesellschaft gerichteten Erklärungen), geschäftsähnliche Handlungen (zB Ma...

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