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Schneider

Privatinsolvenz

4. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4359-5

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Dokumentvorschau
Privatinsolvenz (4. Auflage)

S. 32. Zuständigkeit im Schuldenregulierungsverfahren

2.1. Internationale Zuständigkeit

Die internationale Zuständigkeit beantwortet die Frage, welches Gericht für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zuständig ist. Der Auslandsbezug kann vielfältig ausgestaltet sein, und zwar etwa durch Vermögen des Schuldners im Ausland, eine Niederlassung im Ausland, ein Schuldverhältnis, wobei der Vertragspartner seinen Sitz, Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder seine Niederlassung im Ausland hat oder wenn ein Gläubiger seinen Sitz etc im Ausland hat.

Für die Mitgliedstaaten der EU (mit Ausnahme von Dänemark) gilt seit die EuInsVO 2015. Deren Anknüpfungspunkt für die Begründung der internationalen Zuständigkeit ist gem Art 3 Abs 1 der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners. Über die Auslegung dieses Begriffs entstand eine breite Diskussion; durch die Neufassung der EuInsVO 2015 ist bei der Bestimmung der Zuständigkeit bei natürlichen Personen zwischen unternehmerisch und nicht unternehmerisch tätigen zu unterscheiden. Bei unternehmerisch tätigen natürlichen Personen ist der Ort der Hauptniederlassung grundsätzlich zuständ...

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