Alexandra Knell

Praxisfragen des Arbeitsrechts

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1434-2

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Praxisfragen des Arbeitsrechts (1. Auflage)

Personalkosten lassen sich sowohl durch vertikale (insbesondere Kündigungen) als auch durch horizontale Schnitte (Änderung der Arbeitsbedingungen) sparen. Neben der klassischen (Massen-)Kündigung kommen noch andere Maßnahmen zur Einsparung von Personalkosten in Betracht.

Das vorliegende Kapitel soll mögliche Maßnahmen aus arbeitsrechtlicher Perspektive beleuchten. Nicht alle Maßnahmen, die auf den ersten Blick nach Einsparungen aussehen, eignen sich auch dafür. Bestes Beispiel dafür sind Überstundenpauschalen, die den Dienstgeber von einer Deckungsprüfung nicht befreien.

1. Kündigung/Änderungskündigung

a) Kündigung

Personalkosten lassen sich im Regelfall mit vertikalen Schnitten, dh Kündigungen, sparen. Wie bereits im Kapitel zu Kündigungen (vgl l) dargestellt, haben Dienstnehmer unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, solche Kündigungen bei Gericht wegen Sozialwidrigkeit anzufechten. Dienstgeber können als Begründung für die Kündigung im Anfechtungsverfahren betriebliche Gründe nennen, wozu grundsätzlich auch Einsparungsmaßnahmen zählen. Diese betrieblichen Gründe wägen die Gerichte stets gegen die sozialen Interessen des Dienstnehmers ab.

Die Gerichte prüfen inKündigungsanfechtung...

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