Praxisfragen des Arbeitsrechts
1. Aufl. 2012
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Nach einem Unternehmenskauf entsteht oft das Bedürfnis nach Veränderungen. In Frage kommen grundsätzlich horizontale Eingriffe (dh Änderungen der Arbeitsbedingungen) und vertikale Eingriffe (dh Personalabbaumaßnahmen). Dies lässt sich mit nachfolgender Grafik veranschaulichen:
Sowohl bei horizontalen als auch bei vertikalen Schnitten können arbeitsrechtliche Schutzgesetze die Gestaltungsspielräume des Unternehmens einschränken. Die anwendbaren Schutzgesetze hängen dabei von der Ausgestaltung des Unternehmenskaufs ab. Bei einem Unternehmenskauf kann es entweder zu einer reinen Übertragung der Anteile an einem Unternehmen (sogenannter „Share Deal“) oder zu einem Erwerb der Wirtschaftsgüter des Unternehmens oder eines Unternehmensteils (sogenannter „Asset Deal“) kommen.
Das vorliegende Kapitel stellt dar, welche Veränderungsmöglichkeiten Dienstgeber nach einem Unternehmenskauf haben und wie diese durch die anwendbaren Schutzgesetze bestimmt werden.
1. Welche Auswirkungen hat ein Unternehmenskauf auf die Dienstverhältnisse?
Asset Deal und Share Deal lösen nicht das gleiche Schutzbedürfnis der Dienstnehmer aus.
Der Share Deal an sich hat keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen, denn das Dienst...