Praxisfälle Steuerrecht 3
1. Aufl. 2018
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1. S. 138Sachverhalt
Eine niederländische Gemeinde organisierte den Transport von Schülern zwischen dem Wohnort und der Schule. Hierfür beauftragte sie verschiedene Verkehrsunternehmen. Die Gemeinde hob für den Schülertransport von den Eltern der Schüler Beiträge ein. Die Höhe der Beiträge variierte abhängig von der Entfernung zum Wohnort und dem Einkommen der Eltern. Diese waren von einem Drittel der Eltern, deren Kinder die Transportleistungen in Anspruch nahmen, zu leisten. Die Beiträge deckten 3 % der angefallenen Transportkosten. Darüber hinausgehende Kosten wurden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Nach Auffassung der Gemeinde handelte es sich bei der Organisation des Schülertransports um eine steuerbare Tätigkeit. Sie stellte einerseits Umsatzsteuer für die von ihr eingehobenen Beiträge in Rechnung und verlangte andererseits einen Vorsteuerabzug für die bezogenen Transportleistungen. Da die Transportkosten die Beiträge bei weitem überstiegen, forderte die Gemeinde im Ergebnis eine Steuerrückerstattung. Die niederländische Steuerverwaltung verweigerte diese mit der Begründung, dass es sich um keine wirtschaftliche Tätigkeit handelt und die Gemeinde daher nicht mehrwertsteuerpflich...