Praxisfälle Steuerrecht 3
1. Aufl. 2018
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1. S. 128Sachverhalt
Die (steuerpflichtige) Beschwerdeführerin betreibt einen Rennstall mit 25 Plätzen, in dem sie eigene und fremde Pferde untergebracht hat. Ihre eigenen Pferde dienen unterschiedlichen Zwecken. So sind manche zum Verkauf bestimmt, andere werden für den Agrotourismus verwendet oder nehmen an Pferderennen teil. Im Rahmen ihrer Tätigkeit fließen ihr Einnahmen aus zwei Quellen zu: (i) Preisgelder für die Platzierung ihrer Pferde in Rennen sowie (ii) Einnahmen aus dem Betrieb des Rennstalles. Zahlungen der Pferdeeigner für Trainings, Unterbringung und Fütterung unterwirft sie dem ermäßigten Steuersatz. Für die Betriebskosten des Rennstalles macht sie einen Vorsteuerabzug geltend.
2. Rechtsfragen
Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art 2 Abs 1 lit c MwStSyst-RL. Gem diesem Artikel unterliegen „Dienstleistungen, die […] gegen Entgelt“ erbracht werden, dem Anwendungsbereich der Mehrwertsteuerrichtlinie. Der Umsatz gegen Entgelt setzt ein Rechtsverhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger voraus sowie einen Zusammenhang zwischen Leistung und empfangener Gegenleistung. Vor diesem Hintergrund ist im vorliegenden Fall strittig, ob das Preisgeld als Entg...