Praxisfälle Steuerrecht 3
1. Aufl. 2018
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1. S. 104Sachverhalt
Der Ausgangssachverhalt betrifft eine Unternehmensgruppe nach § 9 KStG. Gruppenträger der vertikal strukturierten Gruppe ist die Großmuttergesellschaft (GT), die an der Muttergesellschaft (GM 1) beteiligt ist. Diese hält wiederum eine ausreichende Beteiligung an der deutschen X GmbH (GM 2). Die deutsche Gesellschaft erzielte in Österreich Einkünfte aus einer Beteiligung an einer KG. Als Einkünfte gem § 21 Abs 1 KStG iVm § 93 Abs 1 Z 3 TS 3 EStG unterliegen diese der beschränkten Steuerpflicht im Inland. In ihrer Körperschaftsteuererklärung will GM 2 die besagten Einkünfte aus der Beteiligung in Höhe von 300.000 € ihrer österreichischen Muttergesellschaft (GM 1) als übergeordnetes Gruppenmitglied im Rahmen der Gruppenbesteuerung zurechnen.
Demgegenüber erlässt das Finanzamt einen Körperschaftsteuerbescheid, mit dem es die Einkünfte der deutschen X GmbH als beschränkt körperschaftsteuerpflichtig festsetzt. Dabei beruft sich die Behörde auf die Körperschaftsteuerrichtlinien 2001 in der Fassung des Wartungserlasses 2007, denen zufolge Ergebnisse eines ausländischen Gruppenmitgliedes nur über dessen Gesamtergebnis in die Gruppe einfließen können; und dies auch nur insoweit, als sich insgesamt ein Ver...