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Caroline Heber/Daniela Hohenwarter-Mayr

Praxisfälle Steuerrecht 3

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3939-0

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Praxisfälle Steuerrecht 3 (1. Auflage)

1. S. 26Sachverhalt

Die beschwerdeführende GmbH (Bf) mit Sitz in Österreich und einer Betriebsstätte im EU-Ausland schüttete im Geschäftsjahr 2016 Dividenden iHv insgesamt EUR 120.000 an ihre Gesellschafter aus. In der Selbstberechnung gab die Bf eine Kapitalertragsteuer für das Jahr 2016 iHv EUR 30.000 an, ermittelt unter Anwendung eines Steuersatzes von 25 %. Mit Bescheid des Finanzamts vom wurde der Bf allerdings eine Kapitalertragsteuer iHv EUR 33.000 vorgeschrieben. Davon waren bereits EUR 30.000 entrichtet, wodurch sich in Summe eine Nachzahlung von EUR 3.000 ergab. Begründet wurde dies damit, dass der Steuersatz für Dividenden seit gem § 27a Abs 1 Z 2 EStG 1988 auf 27,5 % angehoben worden war.

2. Rechtsfragen

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/16 wurde unter anderem der Steuersatz für bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27a Abs 1 Z 2 EStG von 25 % auf 27,5 % angehoben. Die Neuregelung ist mit in Kraft getreten. Die Erhöhung des Steuersatzes betrifft allerdings nicht sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern nur solche, die nicht von § 27a Abs 1 Z 1 EStG erfasst sind. Nach dieser Vorschrift unterliegen Einkünfte aus Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen weiterhin dem 25 %igen KESt-Satz....

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