Praxisfälle Steuerrecht 3
1. Aufl. 2018
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1. S. 12Sachverhalt
Eine in Österreich ansässige GmbH war an mehreren in- und ausländischen Gesellschaften beteiligt, unter anderem als 100%ige Kommanditistin einer deutschen GmbH & Co KG (F KG). Komplementärin der F KG war eine deutsche GmbH. Die Bilanzstichtage sowohl der österreichischen GmbH als auch der F KG waren jeweils mit dem 28. bzw. 29.2. festgelegt. Mit Beschluss des Amtsgerichts München am wurde über das Vermögen der F KG das Insolvenzverfahren eröffnet, nachdem bereits am die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden war. Die österreichische GmbH (Revisionswerberin) erklärte für die Geschäftsjahre 2005/2006 und 2006/2007 (im Folgenden nur mehr Wirtschaftsjahr 2006 und 2007 genannt) Verluste im Sinne des § 2 Abs 8 EStG aus der Kommanditbeteiligung. Im Jahr 2006 beantragte die Revisionswerberin einen Verlust iHv 2,9 Mio EUR und für das Jahr 2007 einen Verlust iHv 312.000 EUR. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde allerdings festgestellt, dass nach dem Gewinnfeststellungsbescheid des Finanzamts München II vom der anteilige Verlust der Revisionswerberin aus Gewerbebetrieb für das Jahr 2006 (lediglich) 632.000 EUR betragen hat und für das Jahr 20...