Praxishandbuch Due Diligence
1. Aufl. 2021
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S. 12412. Pflichten und Haftung des Beraters bei Durchführung einer Due Diligence
Übernimmt ein Berater die Beauftragung mit der Durchführung einer Due Diligence, haftet er dem Auftraggeber bei einer mangelhaften Erfüllung nach gewährleistungsrechtlichen Gesichtspunkten. Bei einer schuldhaften Pflichtverletzung kann den Berater zudem eine schadenersatzrechtliche Haftung treffen. In diesem Kapitel soll in erster Linie die haftungsrechtliche Situation des mit der Durchführung einer Due Diligence beauftragten Rechtsanwalt beleuchtet werden.
12.1. Rechtsnatur des Prüfungsvertrags
Für das bessere Verständnis der Beraterhaftung im Kontext einer Due Diligence müssen der zwischen dem Mandanten und dem Berater zwecks Durchführung der Due Diligence geschlossene Vertrag (Prüfungsvertrag) und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen des Beraters rechtlich eingeordnet werden. Die aus dem Prüfungsvertrag geschuldeten Pflichten geben letztlich den Rahmen für die Ermittlung einer allfälligen Schlechterfüllung vor, aus der sich Gewährleistungsansprüche ergeben können. Ebenso bemisst sich die für eine schadenersatzrechtliche Haftung relevante Rechtswidrigkeit einer konkreten Handlung am Maßstab der vertrag...