Praxishandbuch Due Diligence
1. Aufl. 2021
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S. 11611. Darstellung der Ergebnisse im DD-Bericht
11.1. Allgemeines
In der Regel werden die Ergebnisse der Due Diligence in einem schriftlichen Bericht festgehalten und dokumentiert. Im DD-Bericht sollen der Ablauf der gesamten Untersuchung, die erhobenen Eckdaten sowie die Empfehlungen der beauftragten Berater an den Mandanten detailliert, übersichtlich und nachvollziehbar dargestellt werden, sodass er als Grundlage für die Erwerbsentscheidung des Mandanten sowie für die optimale Gestaltung der Transaktion bzw der Transaktionsdokumente herangezogen werden kann.
Bei der Berichtserstellung muss beachtet werden, dass die Unterfertigung des DD-Berichts durch einen Rechtsanwalt als Vertreter einer Vertragspartei das Risiko mit sich bringt, dass dieser als eine rechtsbezeugende Ersatzbeurkundung eines noch nicht beurkundeten Rechtsgeschäfts qualifiziert werden könnte, was eine Gebührenpflicht auslösen würde. In gebührenrechtlich sensiblen Fällen muss dieses Risiko mit dem Mandant und den für gebührenrechtliche Fragen beauftragten (Steuer-)Beratern erörtert werden.
Der Umfang des DD-Berichts und die Art der Darstellung hängen letztlich von den Anforderungen und Erwartungen des Mandanten ab und kö...