Praxishandbuch Due Diligence
1. Aufl. 2021
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S. 487. Zulässigkeit der Due Diligence im Lichte gesellschaftsrechtlicher Pflichten der Geschäftsführung
7.1. Allgemeines
Bei einer Due Diligence im Vorfeld eines Share Deal stehen sich das Interesse des Erwerbers auf Informationserteilung und die Pflicht der geschäftsführenden Organwalter, die Interessen der Zielgesellschaft zu wahren, gegenüber. Es stellt sich dabei die Frage, unter welchen Umständen die Organwalter berechtigt sind, die für eine Due Diligence erforderlichen Informationen an potentielle Erwerber herauszugeben.
7.2. Aktienrechtliche Rahmenbedingungen
Die Entscheidung über die Zulassung einer Due Diligence ist eine Geschäftsführungsmaßnahme iSd § 70 AktG und fällt damit unter die Zuständigkeit des Vorstands. Da es sich dabei um eine äußerst bedeutsame Entscheidung handelt, hat der Gesamtvorstand über die Zulassung einer Due Diligence zu entscheiden. Hingegen müssen weder der Aufsichtsrat, noch die Hauptversammlung mit dieser Frage befasst werden.
Grundsätzlich unterliegen die Vorstandsmitglieder einer Verschwiegenheitspflicht über vertrauliche Angaben der Gesellschaft. Bei vertraulichen Angaben handelt es sich generell um Informationen, die einem Organwalter im Rahmen seiner Tätigkeit...