Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis
1. Aufl. 2009
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S. 175XI. Alkohol, Drogen, Rauchen
1. Einleitung
Alkohol, (sonstige) Drogen und Rauchen weisen zwar Gemeinsamkeiten (es handelt sich ein der Privatsphäre des Arbeitnehmers zuzurechnendes Verhalten, das jedoch auch Auswirkungen auf die Arbeitsverpflichtung haben kann), aber auch Unterschiede auf. So kann sich bspw privates Rauchen - im Unterschied zu privatem Alkoholkonsum (der Arbeitnehmer betrinkt sich zu Hause und erscheint alkoholisiert zur Arbeit) - in den seltensten Fällen auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers auswirken. Auch ein Wunsch nach zusätzlichen Pausen zur Bedürfnisbefriedigung wird im Regelfall etwa nur von Rauchern (und nicht von Trinkern) angemeldet werden. Eine getrennte Darstellung der einzelnen Sachverhalte erscheint daher trotz der ihnen zugrunde liegenden Gemeinsamkeiten sinnvoll.
2. Alkoholverbote
2.1. Gesetzliche Verbote
Gemäß § 15 Abs 4 ASchG dürfen sich Arbeitnehmer nicht durch Alkohol, Arzneimittel oder Suchtgift in einen Zustand versetzen, in dem sie sich oder andere Personen gefährden können. Bei Verstoß gegen dieses Verbot kann gegen den Arbeitnehmer eine Geldstrafe in Höhe von € 218 bis zu € 380 verhängt werden (§130 Abs 4 Z 5 ASchG). Somit statuiert das ASchG kein absolutes, sondern...