Andreas Gerhartl

Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis

1. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1518-9

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Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis (1. Auflage)

S. 129VII. Erwerbsfreiheit

1. Einleitung

Die Frage, ob der Arbeitnehmer berechtigt ist, auch eine andere Beschäftigung auszuüben, ist eine Facette der Erwerbsfreiheit. Dabei ist zwischen Nebenbeschäftigungen während der Zeit des aufrechten Arbeitsverhältnisses (Konkurrenzverbot) und Beschäftigungen nach dessen Beendigung zu unterscheiden. Für den Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt eine Einschränkung des Rechtes zum Eingehen eines Beschäftigungsverhältnisses nur bei Vorliegen einer Vereinbarung (Konkurrenzklausel) in Betracht. Weiters wird in diesem Kapitel die Frage behandelt, ob es dem Arbeitnehmer erlaubt ist, in Ausübung seiner Arbeitsverpflichtung Vorteile von Dritten anzunehmen.

2. Konkurrenzverbot

2.1. Grundsätzliches

§ 7 Abs 1 AngG schützt Arbeitgeber, die Kaufleute iSd § 1 AngG sind, vor selbständigen kaufmännischen Tätigkeiten ihrer Angestellten bzw unmittelbarer Konkurrenzierung durch diese. Als Kaufmann iSd § 1 AngG ist ein Unternehmer iSd UGB anzusehen. Dies ist im Wesentlichen gemäß § 1 UGB jeder, der ein Unternehmen (das ist eine auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, auch wenn sie nicht auf die Erzielung von Gewinn gerichtet ist), betreibt. Daneben gibt es noch...

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