Verfahren vor dem Patentamt
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 228V. Widerspruchsverfahren
A. Zweck und Grundzüge des Widerspruchsverfahrens
1250
Das markenrechtliche Widerspruchsverfahren bietet dem Inhaber einer älteren Marke eine einfache und rasche Möglichkeit, eine Marke zu beseitigen und ein – aufwändigeres – Löschungsfahren (§§ 30 ff MSchG) zu vermeiden (Donath, ÖBl 2010, 100). Es ist als schnelles und effizientes Aktenverfahren konzipiert, bei dem die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zwar möglich, aber idR nicht erforderlich ist. Das Widerspruchsverfahren wurde erst mit der Patent- und Markenrechtsnovelle 2009 (BGBl I 2009/126) eingeführt (§§ 29a, 29b, 29c MSchG) und betrifft ausschließlich Marken, die nach dem registriert wurden.
1251
Ein Widerspruch kann auf prioritätsältere, registrierte, in Österreich gültige Marken oder Markenanmeldungen bzw Markenanmeldungen vorbehaltlich ihrer späteren Registrierung gestützt werden. Hierbei kann es sich neben einer österreichischen Marke auch um eine Unionsmarke oder um eine österreichische Benennung einer internationalen Registrierung handeln. Der Widerspruch kann hingegen nicht auf sonstige ältere Rechte gestützt werden (§ 31 Abs 2 oder § 32 Abs 2 MSchG). Auch kann im Widerspruch nicht der erweiterte Schutz bekannter...