Verfahren vor dem Patentamt
1. Aufl. 2019
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S. 145III. Registerverfahren
806
Neben den Anmeldeverfahren für die jeweiligen Schutzrechte bestehen zahlreiche Verfahren, mit denen Eintragungen und Änderungen eines vom PA geführten Registers bewirkt werden. Solche Eintragungen in das Register haben zum Teil erhebliche zivilrechtliche Auswirkungen (zum Patentregister ausführlich Adler, 10 ff) und werden daher nur in förmlichen Verfahren vorgenommen.
A. Allgemeines
1. Schutzrechtsregister des Patentamts
807
Das PA führt für die von ihm gewährten Schutzrechte jeweils ein Register (§ 80 PatG, § 7 PatV-EG, § 31 GMG, § 17 MSchG, § 18 MuSchG, § 6 SchZG). Anders als beispielsweise nach deutschem Recht oder nach dem Recht des EPÜ bestehen jedoch keine Register für Schutzrechtsanmeldungen. Grundlegende bibliographische Daten (Aktenzeichen, Angaben zum Schutzrecht, Anmeldername, Markenname etc) anhängiger Anmeldungen können durch Akteneinsicht ermittelt werden und werden auf der Website des PA veröffentlicht.
808
Auch wenn das PA mittelbar durch seine Entscheidungen Einfluss auf Registereintragungen zu Unionsmarken, Gemeinschaftsgeschmacksmustern, internationalen Patentanmeldungen, internationalen Marken, internationalen Mustern sowie europäischen Patentanmeldungen haben kann, werden die diese Schutzrechte betreffenden...