Das Organtransplantat im Zivilrecht
1. Aufl. 2018
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S. 11. Einleitung
Die Transplantation – also die Übertragung von Zellen, Geweben oder Organen von einem Individuum auf ein anderes – stellt eine aus der modernen Medizin nicht mehr wegzudenkende Therapieform für eine Vielzahl unterschiedlicher Grunderkrankungen dar. Die seit der ersten erfolgreichen Nierentransplantation im Jahr 1902 kontinuierlich weiterentwickelte Behandlungsmethode ermöglicht mittlerweile die Übertragung eines weiten Spektrums an humanen Körpersubstanzen, wie zB Stammzellen, Gefäße, Haut, Cornea oder Organe wie das Herz und die Leber. Regelmäßig stehen Transplantationen bisher noch nicht übertragener Körperteile oder Körpersubstanzen, wie die Gesichts- oder die Uterustransplantation im Zentrum der medialen Berichterstattung.
Nimmt man die Transplantation eines Organs in Aussicht, so liegt die augenfälligste Schwierigkeit zunächst in der Akquirierung geeigneten Spendermaterials. Möglich sind derzeit sowohl die Gewinnung eines Organtransplantats aus einem Verstorbenen, wie auch aus einem Lebenden. Obwohl die Versorgungslage mit Spenderorganen in Österreich im internationalen Vergleich als gut bezeichnet werden kann, sterben auch hier immer noch Patienten, die kein Trans...