Gemeindeordnung OÖ
1. Aufl. 2021
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S. 293. Wahlen
Die Mitglieder des Gemeinderates werden alle 6 Jahre (Wahlperiode) auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechts von der Gesamtheit der Wahlberechtigten der Gemeinde gewählt. Beim Verhältniswahlrecht werden größere Wahlkreise gebildet, in denen mehrere Mandate zu vergeben sind, die auf die wahlwerbenden Gruppen im Verhältnis der gewonnenen Stimmen aufgeteilt werden. Im Gegensatz dazu wird im Mehrheitswahlrecht pro zu vergebendem Mandat ein Wahlkreis gebildet. Die Wahl zum Gemeinderat ist ein Listenwahlrecht, die Wahl des Bürgermeisters ist eine Persönlichkeitswahl. Näheres bestimmt die OÖ Kommunalwahlordnung.
3.1. Das d´Hondtsche Verfahren
Für die Ermittlung der Wahlergebnisse und Zuteilung der Mandate ist regelmäßig das d’Hondtsche Verfahren anzuwenden: Dabei werden die Zahlen der gültigen Stimmen der einzelnen Fraktionen (Listen) nebeneinander aufgestellt, sodann werden die Stimmenzahlen jeweils zunächst durch 2, sodann durch 3, sodann durch 4 usw dividiert. (Dies jedoch immer von der ursprünglichen Ausgangszahl). Anschließend wird die zu vergebende Mandatszahl den über die Fraktionsgrenzen hinweg jeweils höchsten Ziffern zugeordnet,...