ISBN: 978-3-7073-4428-8

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Online-Vertrieb von Versicherungsprodukten (1. Auflage)

S. 62. Präzisierung des Untersuchungsgegenstands

2.1. Begriffsbestimmungen

2.1.1. Direktvertrieb von (Direkt-) Versicherungsverträgen

„Direktvertrieb“ wird in der Praxis in unterschiedlichen Bedeutungsvarianten verwendet. Außerdem wurde der Versicherungsvertriebsbegriff mit der Umsetzung der IDD im VAG neu definiert. Unter Versicherungsvertrieb versteht das VAG eine Vielzahl von Tätigkeiten, die über das reine Anbieten und Abschließen von Versicherungsverträgen hinausgehen.

2.1.1.1. Legaldefinition des Versicherungsvertriebs

Laut Legaldefinition in § 5 Z 59 VAG fällt darunter: „die Beratung, das Vorschlagen oder Durchführen anderer Vorbereitungsarbeiten zum Abschließen von Versicherungsverträgen, das Abschließen von Versicherungsverträgen oder das Mitwirken bei deren Verwaltung und Erfüllung, insb im Schadensfall, einschließlich der Bereitstellung von Informationen über einen oder mehrere Versicherungsverträge aufgrund von Kriterien, die ein Versicherungsnehmer über eine Website oder andere Medien wählt, sowie die Erstellung einer Rangliste von Versicherungsprodukten, einschließlich eines Preis- und Produktvergleichs, oder ein Rabatt auf den Preis eines Versicherungsvertrags, wenn der Versicherungsnehm...

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