Praxisleitfaden Der österreichische Bauvertrag
1. Aufl. 2011
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S. 11I. Der Vertrag
1. Allgemeines
Im vorliegenden Buch steht der Bauvertrag im Mittelpunkt. Damit ist auch gleichzeitig klargestellt, dass der Schwerpunkt im Privatrecht liegt. Anders als im öffentlichen Recht[Privatrecht und öffentliches Recht] wird hier das konkrete Rechtsverhältnis durch Verträge, denen beide Vertragspartner zustimmen, bestimmt. Davon zu unterscheiden ist das öffentliche Recht. In diesem Rechtsbereich werden die konkreten Rechtsverhältnisse nicht durch Verträge, sondern etwa durch Bescheide bestimmt. Hier steht der Bürger dem Staat als Normunterworfener gegenüber. Auch das öffentliche Recht ist selbstverständlich für den Baubetrieb relevant. Zu beachtende Gesetze aus diesem Bereich wären etwa die Gewerbeordnung, die Bauordnung oder das Ausländerbeschäftigungsgesetz.
Im Privatrecht steht das ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) als grundlegendes Gesetz im Mittelpunkt. Das ABGB enthält neben Rechtsgebieten, die für die Baustelle nicht von Bedeutung sind, wie etwa das Erbrecht, auch Regelungen, die von besonderer Bedeutung sind, beispielsweise über den Vertragsabschluss, die Gewährleistung oder den Schadenersatz. Auch der Werkvertrag, und um einen solchen handelt es sich beim Bauvertrag, ist im ABGB geregelt. Neben dem ABGB gibt es Sondergesetze...