Der österreichische Bauprozess
2. Aufl. 2009
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S. 50V. Der Sachverständigenbeweis im Bauprozess
Literatur:Aicher/Funk (Hrsg.), Der Sachverständige; Deixler-Hübner/Klicka, Zivilverfahren4 Rz 149 ff.; Fasching, Lehrbuch2 Rz 996 ff.; Fasching, Die Ermittlung von Tatsachen durch den Sachverständigen im Zivilprozess, FS Matscher (1993); Lackner, Die prozessuale Relevanz außerprozessualer Sachverständigengutachten, ÖJZ 1983, 518; Löffler, Sachverständige; Motzke, FS Vygen 416 ff.; Rechberger in Rechberger, ZPO2 §§ 351-367; Rechberger/Simotta, Zivilprozessrecht6 Rz 634 ff.; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht16; Fischer, Zur Vorschusspflicht für Sachverständigenkosten unter dem Blickwinkel des § 40 Abs 1 ZPO, ÖJZ 2008/50; Zur deutschen Rechtslage: Werner/Pastor, Der Bauprozess11; Rdn 2634 ff.
1. Einleitung
Im Bauprozess kommt im Regelfall der Person des Sachverständigen große Bedeutung zu[Bedeutung des Sachverständigen]. Dies hängt damit zusammen, dass meist technisch komplexe Sachverhalte zu beurteilen sind. Es gilt oft der Satz: „Verlorene Gutachten sind verlorene Prozesse“ (Quack BauR 1993, 161). Das nachfolgende Kapitel soll zeigen, dass dies nicht unbedingt der Fall sein muss.
Der Sachverständige hat, abgesehen von der reinen Beweissicherung, im ...