Der österreichische Bauprozess
2. Aufl. 2009
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S. 31III. Die Beweissicherung in Bausachen
Literatur:Deixler/Hübner/Klicka, Rz 170 f.; Fasching, Lehrbuch2 Rz 922 f.; Holzhammer, Zivilprozessrecht2 256 f.; Rassi in Fasching/Konecny, III2 § 384 ff.; Rechberger in Rechberger, ZPO2 §§ 384 ff.; Rechberger/Simotta, Zivilprozessrecht6, Rz 648 ff.; Bydlinski, Der Anspruch auf Ersatz „vorprozessualer Kosten“, JBl 1998, 69 ff.; Zur deutschen Rechtslage: Werner/Pastor, Der Bauprozess11 Rdn 11 ff.
1. Einleitung
Die Bedeutung der Beweissicherung in Bausachen ist immens. Jedes Bauvorhaben stellt einen dynamischen Prozess dar, weshalb der tatsächliche Zustand auf der Baustelle steter Veränderung unterliegt. Wann immer der tatsächliche Zustand Grundlage für spätere Ansprüche oder deren Abwehr bildet, ist die Beweissicherung, privat oder gerichtlich, gefragt. Oft dienen Beweissicherungen in Bausachen auch dazu, Bauprozesse überhaupt zu vermeiden. Beweissicherungen haben daher insoweit für den Bauprozess entscheidende Bedeutung[Bedeutung in der Praxis].
Im Rahmen der gerichtlichen Beweissicherung erfolgt hierbei eine sachverständige Tatsachenfeststellung, wobei die gerichtliche Beweissicherung sowohl in Verbindung mit einem bereits anhängigen Rechtsstreit al...