Datenschutz/Informationsfreiheit/Geheimnisschutz
1. Aufl. 2019
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I. S. 122Geheimdienste zwischen Geheimnisschutz und Datenschutz
A. Die „BVT-Affäre“
Am dringen Mitarbeiter der Einsatztruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität im Rahmen einer staatsanwaltlich angeordneten und richterlich genehmigten Hausdurchsuchung in die Räumlichkeiten des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ein. Grund für diese Hausdurchsuchung waren unter anderem die „Nichtlöschung und Kopie von sensiblen Daten. Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sollen wichtige Informationen, die sie eigentlich hätten löschen müssen, weiter aufbewahrt haben.“ Die Vertuschung der Nichtlöschung hätte durch Fernlöschung der Daten erfolgen können; im Raum stehen damit strafrechtliche Vorwürfe des Amtsmissbrauchs. Bei der Hausdurchsuchung kam es in weiterer Folge zu einer breitflächigen Mitnahmen von Daten in Form von Dokumenten und Speicherträger, ua bei der Abteilungsleiterin für Extremismusbekämpfung. Es besteht die Annahme, dass überdies Daten über die „rechtsextreme Szene“ bei der Hausdurchsuchung kopiert und fotografiert worden seien, wobei dies von Seiten des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ) bestritten wird. Im Kontext der Datenmitnahme wird von einem sorglosen Umgang mit den sensiblen Daten von BVT-Mitarbeitern berichtet: „