Datenschutz - Informationsfreiheit - Geheimnisschutz
1. Aufl. 2019
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I. S. 88Einleitung
Nach mehreren Entwürfen, die in einigen Bereichen nicht unterschiedlicher hätten sein können, und über 3.900 Änderungsanträgen im Europäischen Parlament ist im Mai 2016 der Text der Datenschutz-Grundverordnung im Amtsblatt der EU kundgemacht worden. Die neuen, in der gesamten Europäischen Union unmittelbar anwendbaren Datenschutzregelungen sind am in Kraft getreten und haben mit Geltung erlangt. Mit diesem Tag wurde die Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG (DS-RL) aufgehoben und mit der DS-GVO ein - zumindest großteils - in der gesamten Europäischen Union einheitliches und unmittelbar anwendbares neues Datenschutzrecht eingeführt. Damit sind zwar viele Neuerungen im Detail verbunden, die bisher geltenden Grundsätze des europäischen Datenschutzrechts wurden aber durch die Neuregelung keineswegs komplett über Bord geworfen, sondern vielmehr aktualisiert, modernisiert und weiterentwickelt. Neben den unmittelbar anwendbaren Bestimmungen enthält die DS-GVO zahlreiche sog „Öffnungsklauseln“, die bestimmte Detailregelungen den nationalen Gesetzgebern überlassen.
Dem Titel dieses Beitrags entsprechend wird im Folgenden auf einige ausgewählte Auslegungsprobleme ...