Die österreichische DBA-Politik
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 337Österreichische DBA-Politik – Art 24 und Art 25 OECD-MA
1. S. 339Rechtsschutz und DBA-Recht
Die Aufnahme der Regelung über ein Schiedsverfahren in das OECD-Musterabkommen (OECD-MA) 2008 und in das UN-Musterabkommen (UN-MA) 2012 sowie der Beitritt Österreichs zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz der Staatenlosen haben das internationale Umfeld, in dem die DBA-Regelungen über Diskriminierungsverbote und das Verständigungsverfahren eingebettet sind, nachhaltig geändert. Diese Entwicklungen geben Anlass, Art 24 und Art 25 OECD-MA näher zu untersuchen und insbesondere die österreichische DBA-Politik zu Art 24 und 25 OECD-MA zu analysieren. Während Art 24 OECD-MA dem Steuerpflichtigen Rechtsschutz vor allem im Quellenstaat gewährt, bietet Art 25 OECD-MA Rechtsschutz im Ansässigkeits- und im Quellenstaat.
Analysiert werden alle in Kraft befindlichen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen, die seit dem OECD-MA 1963 abgeschlossen wurden. Des Weiteren wird eine Auswahl bereits verhandelter, aber noch nicht in Kraft getretener DBA in den Beitrag einbezogen. Bei der Betrachtung werden auch zahlreiche andere DBA der Partnerstaaten berücksichtigt.
Ausgangspunkt der Untersuchung sind die Unter...