Die österreichische DBA-Politik
1. Aufl. 2013
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S. 271Künstler und Sportler in den österreichischen DBA (Art 17 OECD-MA)
1. S. 273Art 17 Abs 1 im OECD-MA
1.1. Hintergrund zur Vorschrift des Art 17 Abs 1 MA
Art 17 Abs 1 OECD-MA basiert auf einem Entwurf von 1959, der unter Berücksichtigung kleiner Änderungen in das OECD-MA 1963 übernommen wurde und seitdem weitgehend unverändert geblieben ist. Er lautet: „Ungeachtet der Artikel 7 und 15 können Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Künstler, wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- und Fernsehkünstler sowie Musiker, oder als Sportler aus ihrer im anderen Vertragsstaat persönlich ausgeübten Tätigkeit bezieht, im anderen Staat besteuert werden.“ Rechtsfolge der Vorschrift ist somit das vorrangige Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates als Quellenstaat der Einkünfte des Künstlers oder Sportlers. Die Intention dieser Bestimmung ist es, der spezifischen Mobilität und den vielfältigen Einnahmemöglichkeiten dieser Berufsgruppe Rechnung zu tragen. Diese machen es nach Auffassung des OECD-Steuerausschusses dem Ansässigkeitsstaat oft schwer, alle „Einkunftsaktivitäten“ des Künstlers oder Sportlers zu erfassen, weshalb er auf Auskünfte des jeweiligen Tätigkeitsstaates angewiesen sei. In ext...