Die österreichische DBA-Politik
1. Aufl. 2013
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S. 233Dienstnehmereinkünfte in den österreichischen DBA (Art 15, 16, 18, 19 und 20 OECD-MA)
1. S. 235Einleitung
Österreich hat mit über 85 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, wobei zwei davon noch nicht in Kraft sind. Diese Doppelbesteuerungsabkommen folgen grundsätzlich dem Musterabkommen der OECD; das lässt sich auch daraus ableiten, dass Österreich derzeit keine Vorbehalte gegen OECD-Regelungen geäußert hat. Trotzdem weicht in mancher Hinsicht die österreichische DBA-Politik von dem OECD-MA ab. Das ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass die österreichischen Vorlagen, die für Verhandlungen herangezogen werden – die sogenannten österreichischen Musterabkommen –, spezielle Regeln enthalten. Grundsätzlich verfolgt Österreich beim Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen die folgenden Kernziele:
Förderung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen
Unterbindung der internationalen Steuerumgehung und anderer unerwünschter Gestaltungen
Optimale Rechtssicherheit
Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung.
Da ein Doppelbesteuerungsabkommen das Ergebnis von Verhandlungen zwischen zwei Ländern ist, spielen nicht nur die österreichischen Musterabkommen sowie die österreichischen...