Niedrigbesteuerung im Unternehmenssteuerrecht
1. Aufl. 2016
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I. S. 172Einleitung
Aufgrund der zunehmenden Globalisierung und Internationalisierung der Geschäftstätigkeit ist für Unternehmen insbesondere auch der grenzüberschreitende Verlustausgleich für die Höhe der Steuerbelastung von Bedeutung. In Österreich können Verluste aufgrund von Auslandsaktivitäten gemäß § 2 Abs 8 Z 3 EStG und § 9 Abs 6 Z 6 KStG bereits in der Verlustentstehungsperiode im Inland berücksichtigt werden. Die sofortige Berücksichtigung ausländischer Verluste bietet in Österreich ansässigen Konzernleitungen einen wichtigen Standortvorteil.
Auch der EuGH hat sich bereits wiederholt mit dem Thema der Auslandsverlustverwertung auseinandergesetzt. Dabei urteilte er, dass die Mitgliedstaaten aufgrund der Niederlassungsfreiheit verpflichtet sind, auch Verluste ausländischer Betriebsstätten und ausländischer Tochtergesellschaften gleichermaßen wie inländische Verluste zu berücksichtigen. Die Pflicht zur Verwertung von Auslandsverlusten ist jedoch eingeschränkt auf endgültige Verluste, die im Ausland mit Sicherheit nicht mehr verwertet werden können. Die österreichischen Regelungen sehen demgegenüber bereits eine Möglichkeit der Verwertung von nicht finalen Verlusten aufgrund von Auslandsaktivitäten vor. Damit gehen § 2 Abs 8 Z 3 EStG und...