Niedrigbesteuerung im Unternehmenssteuerrecht
1. Aufl. 2016
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I. S. 66Einleitung
Für den Abzug von Betriebsausgaben kommt es gem § 4 Abs 4 EStG lediglich auf deren betriebliche Veranlassung an. § 20 EStG und § 12 KStG setzen dem Betriebsausgabenabzug zwar in bestimmten Fällen Grenzen, die Niedrigbesteuerung spielte dabei bislang aber keine Rolle.
Nach der mit dem AbgÄG 2014 eingeführten Bestimmung des § 12 Abs 1 Z 10 KStG dürfen Zinsen und Lizenzgebühren, die an verbundene Körperschaften geleistet werden, dann nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn diese Zinsen und Lizenzgebühren beim Empfänger niedrig oder nicht besteuert werden. Dieses Abzugsverbot ist keineswegs eine „Erfindung“ des österreichischen Gesetzgebers. Vielmehr sieht auch der deutsche Koalitionsvertrag dahingehende Maßnahmen vor. In Frankreich wurde eine ähnliche Regelung bereits Ende 2013 eingeführt. Nach dem französischen Pendant zu § 12 Abs 1 Z 10 KStG ist die Zulässigkeit des Abzugs von Fremdkapitalzinsen, die für von verbundenen Gesellschaften gewährte Darlehen anfallen, davon abhängig, dass die Zinsen bei der verbundenen Gesellschaft im In- oder Ausland einem gewissen Mindeststeuersatz unterliegen. Auch in anderen Staaten gibt es Beschränkungen des Ausgabenabzugs solcher Art. Es lässt sich also eine internationale Tendenz erkennen, d...