Umgang mit Naturkatastrophen
1. Aufl. 2018
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S. 42. Kommunaler Umgang mit Naturgefahren
2.1. Vorbeugen ist besser als heilen
Im Umgang mit Naturgefahren stellt sich für kommunale Entscheidungsträger häufig die grundlegende Frage, ob die Priorität in der kostspieligen Vorbeugung von Naturkatastrophen zu setzen ist oder ob seltene Schadensereignisse nicht unter Umständen auch in Kauf genommen werden können. Schon bei Schiller steht zu lesen, dass „der kluge Mann vorbaut.“ Auch der Weitblick der Bürgermeister räumt der Katastrophenvorsorge Vorrang ein.
Der Umgang mit Naturgefahren in Österreich folgt dem Vorsorgeprinzip. Gemeinden setzten im Regelfall auf den Grundsatz, Gefahren abzuwehren und Risiken zu vermeiden, bevor Naturkatastrophen zu negativen Folgen führen können. In der Praxis ist dieses Prinzip allerdings nicht ohne weiteres zu erfüllen. Die Vorbeugung von Katastrophenschäden setzt voraus, dass den Entscheidungsträgern und Betroffenen Gefahren und Risiken überhaupt erst bewusst und extreme Naturereignisse vorhersehbar sind. Viele Naturgefahren können jedoch hinsichtlich des Eintritts und Ausmaßes nicht bzw nur schwer prognostiziert werden oder überschreiten die Kapazitätsgrenzen von bestehenden Schutzmaßnahmen. Selbst unter ...