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Erich Pitak

Mündelgeld richtig anlegen

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3691-7

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Mündelgeld richtig anlegen (1. Auflage)

S. 413. „Andere Anlegung des Vermögens“ (220 ABGB)

Diese „andere Anlegung des Vermögens“ eines Mündels hat prima facie eine ganz gute Chance, das im § 220 Abs 1 ABGB geforderte Kriterium: „wenn sie [dh die andere Anlegung] nach den Verhältnissen des Einzelfalls den Grundsätzen einer sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung entspricht“ zu erfüllen, weil mit den ex lege „mündelsicheren“ Anlageformen der §§ 216219 ABGB alleine, selbst wenn diese verschiedenen Veranlagungsarten miteinander kombiniert werden, in den meisten Fällen nicht eine ausreichend „sichere und möglichst fruchtbare“ Gesamtveranlagung erreicht werden dürfte.

Allerdings reicht es nicht aus, nur auf gut Glück irgendwelche andere Veranlagungen beizumischen. Es bedarf hier eines auf den Einzelfall abgestimmten strukturierten Analyseprozesses nach den Grundsätzen der modernen Portfolio-Theorie, an dessen Ende eine strategische Asset Allocation steht also eine Grobverteilung auf die einzelnen Anlagearten. Das ist die Aufgabe eines vom Gericht zu bestellenden Sachverständigen.

Dabei empfiehlt sich ein arbeitsteiliger Prozess:

  • Der Sachwalter holt bereits konkrete Vorschläge von Vermögensverwaltungsmandaten bei Banken etc ein und legt diese dem Geri...

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