Mündelgeld richtig anlegen
1. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 11. Wie ist die Veranlagung von Mündelgeld gesetzlich geregelt?
1.1. Was ist unter „Mündelgeld“ zu verstehen?
In diesem Buch wird die Veranlagung von „Mündelgeld“ dargestellt – in der gegenwärtigen Phase extrem niedriger Zinsen ohnedies eine beträchtliche Herausforderung. Unter „Mündelgeld“ wird dabei lediglich Bar- und Buchgeld verstanden. Nicht umfasst davon ist das darüber hinausgehende sonstige bewegliche und unbewegliche Vermögen des Mündels, also geldwerte Rechte und Verbindlichkeiten. Allerdings relativiert sich diese Unterscheidung zwischen „Mündelgeld“ und „sonstigem Vermögen“ bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise etwas, zumal zumindest dieses „übrige bewegliche Vermögen, das nicht zur Befriedigung der gegenwärtigen oder zukünftigen Bedürfnisse benötigt wird oder zumindest nicht dazu geeignet erscheint“, ohnedies gemäß § 222 ABGB „bestmöglich zu verwerten“ ist.
Auch die Rechtsprechung des OGH zu §§ 230 bis 230e ABGB aF (nunmehr §§ 215 bis 220 ABGB) fordert eine Umschichtung des Vermögens, wenn dies den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung entspricht – das ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen.
Somit kann es zur Verwertung zumindest von Teilen des „übrigen beweglic...