Erich Karauscheck/Georg Strafella

Der Mietzins

2. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2330-6

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Der Mietzins (2. Auflage)

S. 201XII. Mietrecht und Förderungsrecht

A. Mietzinsbildung im geförderten Bereich

1. Allgemeines

Für die Beantwortung der Frage nach der richtigen Mietzinsbildung sind die Förderungsrichtlinien im Wohnbau, nämlich das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz (WWG 1948 idgF) und die Wohnbauförderungsgesetze (WFG 1954, WFG 1968, WFG 1984 und ab dem Jahr 1989 die entsprechenden Landesgesetze) relevant. Diese verfolgen einerseits das Ziel, den Wohnbau zu fördern, und andererseits soll gewährleistet werden, dass der Mietzins niedrig und somit auf einem „leistbaren“ Niveau gehalten wird. Durch entsprechende Vermietungsverbote soll eine Umgehung dieses angestrebten Ziels verhindert werden. Die einzelnen gesetzlichen Vorschriften enthalten neben den unterschiedlichen Förderungskriterien auch unterschiedliche Mietzinsbildungsvorschriften während der aufrechten Förderung sowie nach erfolgter Rückzahlung der Förderung.

Eine geförderte Wohnung darf, solange sie noch nicht ausfinanziert ist, entweder gar nicht, oder nur unter bestimmten, in den einzelnen Wohnbauförderungsgesetzen näher determinierten Voraussetzungen, dies zeitlich begrenzt und ausschließlich kostendeckend, vermietet werden, andernfalls kann das Förderungsdarlehen aufgekündigt werde...

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