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Erich Karauscheck/Georg Strafella

Der Mietzins

2. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2330-6

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Der Mietzins (2. Auflage)

S. 15III. Inhalt eines Sachverständigengutachtens

Privatgutachten können in verschiedener Weise ausgestaltet werden. Im Regelfall sind auch hier die anerkannten wissenschaftlichen Bewertungsmethoden zu wählen. Im Gegensatz dazu haben Prozessgutachten, die von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen erstellt werden müssen, den Ansprüchen der österreichischen Zivilprozessordnung zu genügen, um einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt zu werden.

Gemäß Zivilprozessordnung besteht ein Sachverständigengutachten aus der Darlegung der Aufgabenstellung, des Auftraggebers, der Methodenwahl, des Befundes und der gutachterlichen Schlussfolgerungen.

Beim Befund geht es um die Beschreibung der besichtigten „Personen, Sachen, Örtlichkeiten“ als Grundlage für die Schlussfolgerungen des Gutachtens. Dahinter steht eine oft nicht unbeträchtliche Ermittlungstätigkeit des Sachverständigen, bei der die Regeln der Zivilprozessordnung über die Beweisaufnahme grundsätzlich analog anzuwenden sind. Dies sind insbesondere die Grundsätze der Wahrung der Unmittelbarkeit und des Parteiengehörs, welche die Anwesenheit der Parteien erfordert. Grundsätzlich ist auch die Anwesenheit des Richters vorgesehen, außer der Beweisaufnahme vor d...

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