Der materielle Tatbegriff im Finanzstrafrecht
1. Aufl. 2020
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S. 174Teil III – Materielle und prozessuale Konsequenzen des entwickelten Tatbegriffes
Nach der soeben vorgenommenen Untersuchung des materiellen Tatbegriffes der Abgabenhinterziehung und anderer Finanzvergehen sollen im letzten inhaltlichen Teil der Arbeit die materiellen und prozessualen Konsequenzen des entwickelten Tatbegriffes in ausgewählten Teilbereichen erörtert werden. Aufgrund ihrer hohen Praxisrelevanz wird der Fokus der nachstehenden Ausführungen zu den materiell-rechtlichen Bestimmungen des Finanzstrafrechts auf der Selbstanzeige gem § 29 FinStrG, der Verjährung gem § 31 FinStrG sowie der Beteiligungsregelung des § 11 FinStrG liegen. Im Hinblick auf das Prozessrecht sollen die Auswirkungen des entwickelten Tatbegriffes auf den Anklagegrundsatz, das Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem) und den Bezugspunkt des Schuld- bzw Freispruches analysiert werden.
7. Materiell-rechtliche Konsequenzen des entwickelten Tatbegriffes
7.1. Tatbegriff und Selbstanzeige
7.1.1. Grundsätzliches
Jedes Jahr versucht eine Vielzahl an Abgabepflichtigen, die sie treffende Steuerlast zu vermindern oder zu umgehen, indem sie entweder unrichtige oder überhaupt gar keine Abgabenerklärungen an die zuständigen Behörden übermitteln. Sollten...