ISBN: 978-3-7073-4308-3

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Der materielle Tatbegriff im Finanzstrafrecht (1. Auflage)

S. 56Teil II – Der materielle Tatbegriff im Finanzstrafrecht

Nach der bereits vorgenommenen Definition des materiellen Tatbegriffes im allgemeinen Kernstrafrecht soll nun in der Folge der Tatbegriff des Finanzstrafrechts analysiert werden, wobei aufgrund der praktischen Bedeutung der Abgabenhinterziehung gem § 33 FinStrG dieses Finanzvergehen einer ausführlicheren Analyse unterworfen wird. Neben der Hinterziehung einer einzigen Abgabenart wird ein besonderes Augenmerk auch auf die Konstellation der Hinterziehung mehrerer Abgabenarten durch die Einreichung einer oder mehrerer Abgabenerklärungen zu richten sein. Während der Fokus der folgenden Ausführungen eindeutig auf der Untersuchung des Tatbegriffes des § 33 Abs 1 FinStrG (und damit aufgrund der Kongruenz der Deliktsstrukturen auch § 33 Abs 2 FinStrG) liegt, soll der Vollständigkeit halber auch der Tatbegriff des § 33 Abs 4 FinStrG kurz analysiert werden. Abschließend soll der Tatbegriff in Bezug auf ausgewählte andere Delikte des FinStrG überblicksartig erläutert werden.

5. Der Tatbegriff der Abgabenhinterziehung gem § 33 FinStrG

5.1. Hinterziehung eines Abgabenanspruches
5.1.1. Der Tatbegriff der Abgabenhinterziehung in der Rsp des OGH

Abgabenerklärungen bestehen in vielen Fällen aus einem ganzen Bündel steuerlicher Unri...

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