Marktmanipulation und Insiderhandel
1. Aufl. 2017
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S. 97Neue Wege bei der Bekämpfung von Marktmanipulation und Insiderhandel – Ist die Erreichung der von der EU gesetzten Ziele realistisch? – Sicht der FMA
Die neuen europarechtlichen Regelungen sollen zu einem integrierten, effizienten und transparenten Finanzmarkt beitragen und vor allem die Marktintegrität schützen. Um dies zu erreichen, hat der europäische Gesetzgeber einen ungewöhnlichen Schritt gesetzt und in diesem Rechtsbereich eine Richtlinie und eine Verordnung erlassen.
Bisher war in Österreich der Insiderhandel „nur“ gerichtlich strafbar, die Marktmanipulation „nur“ verwaltungsstrafrechtlich. Bei der Verfolgung von Insiderhandel arbeitete die FMA schon bisher eng mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zusammen (§§ 48g ff BörseG idF BGBl I 2004/127). Bei dieser Zusammenarbeit sammelte die FMA bereits erste Erfahrungen mit den neuen, in der MAR, enthaltenen Ermittlungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Gegenständen oder Telefonüberwachungen.
Bei der Verfolgung von Marktmanipulation konnte die FMA bisher nur auf klassische Ermittlungsbefugnisse wie Einsichts-, Auskunftsrechte, Vor-Ort-Prüfungen zurückgreifen. Dennoch ist es der FMA gelun...