Marktmanipulation und Insiderhandel
1. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. S. 76Ausgangslage und Themenstellung
Mit Inkrafttreten des BGBl I 2016/76 am wurde sowohl die Richtlinie 2014/57/EU über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation (Marktmissbrauchsrichtlinie; kurz: „CSMAD“), ABl Nr L 173 vom umgesetzt als auch flankierende Normen zur Verordnung Nr 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung; kurz: „MAR“) geschaffen. CSMAD und MAR haben die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, schwerwiegende Formen des Missbrauchs einer Insiderinformation und von Marktmanipulation unter gerichtliche und weniger schwerwiegende Formen zumindest unter verwaltungsstrafrechtliche Sanktion zu stellen. Nach bisheriger Rechtslage waren Insidergeschäfte ausschließlich gerichtlich und Marktmanipulationen ausschließlich verwaltungsbehördlich strafbar. Das bisherige Regelungsregime konnte daher nicht beibehalten werden und war der Gesetzgeber veranlasst, mit Umsetzung der CSMAD und MAR das Sanktionensystem im BörseG grundlegend zu ändern. Zur neuen Rechtslage gibt es aus der staatsanwaltschaftlichen oder anwaltlichen Praxis natürlich noch keine Entscheidungen und auch noch keine Erfahrungen aus anhängigen Ermittlungs- oder Hauptverfahren zu be...