ISBN: 978-3-7073-4265-9

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Markenrecht kompakt (2. Auflage)

S. 1428. Gerichtliche Rechtsdurchsetzung

8.1. Allgemeines

Die in der Praxis wichtigste Konsequenz eines Markenrechtseingriffs ist der gegen „Störer“ (Näheres unter Kapitel 8.7. Passivlegitimation) gerichtete Anspruch auf Unterlassung weiterer Eingriffshandlungen (§ 51 MSchG). IdR werden mit der Unterlassungsklage auch die Ansprüche auf

geltend gemacht.

Für den Beklagten sind die mit einem Prozess verbundenen Prozesskosten sowie die mit einer Urteilsveröffentlichung verbundenen Kosten ein erhebliches finanzielles Risiko. IdR werden Klagen nach dem MSchG mit einem Streitwert von mindestens 35.000,00 € bewertet (Bemessungsgrundlage für Anwalts- und Gerichtsgebühren) und ist im Fall des Verlusts eines streitigen Prozesses mit einem Kostenaufwand von 15.000,00 € oder mehr zu rechnen (je nach Komplexität und Umfang der Beweisaufnahmen können die Kosten auch ein Mehrfaches ausmachen). Die mit einer Urteilsveröffentlichung verbundenen Kosten hängen im Wes...

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