Das Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht in Bausachen
1. Aufl. 2017
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S. 102. Das Verfahren
Mit der Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde mit dem Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl I 2013/33, auch ein gesondertes Verfahrensrecht geschaffen. Auch wenn einige aus dem allgemeinen Verwaltungsverfahren vertraute Grundsätze und Prinzipien auch vor dem Verwaltungsgericht ihre Geltung haben, so weist das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht doch einige Besonderheiten auf.
2.1. Das Verfahren vor der Behörde
2.1.1. Die mündliche Verhandlung
Im Zuge einer von der Baubehörde durchgeführten mündlichen Verhandlung tritt der Vertreter der Baubehörde quasi in einer Zwitterstellung in multipler Funktion in Erscheinung. So fließen die Funktionen Behörde, Verhandlungsleiter und Sachverständiger in einer Person zusammen. Die involvierten Akteure, wie insbesondere Behörde, Bauwerber, Architekt, Privatsachverständige und Nachbarn haben dabei die Möglichkeit, sich in die Ermittlungen einzubringen und auf das Ergebnis, den abschließenden Bescheid, einzuwirken. Auch wenn der Gang einer solchen Verhandlung diversen gesetzlichen Regelungen unterliegt und sich de facto vielfach eine gewisse Sitzordnung bzw Personengruppierung vor Ort ergibt, wird diese in der Regel weniger förmlich empfunden als eine...