Das Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht in Bausachen
1. Aufl. 2017
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S. 11. Einführung
Das neue Rechtsschutzsystem durch die Landesverwaltungsgerichte brachte grundlegende Veränderungen. So werden Entscheidungen nicht mehr durch ein einzelnes Kollegialorgan getroffen, sondern durch unabhängige Einzelrichter oder Rechtspfleger und eine (volks)öffentliche mündliche Verhandlung ist obligatorisch. Alle Beteiligten sind verstärkt gehalten, ihre Anliegen aktiv zu vertreten.
Die nachfolgenden Betrachtungen und Überlegungen basieren auf der persönlichen rechtlichen Auseinandersetzung der Autoren mit den rechtlichen Aspekten des Verfahrens an den Landesverwaltungsgerichten und den praktischen Erfahrungen am Verwaltungsgericht Wien. Auch wenn die Konstruktion des Verwaltungsgerichtes Wien mit der Rechtsfigur des Landesrechtspflegers eine Besonderheit aufweist, so lassen sich die nachstehenden Ausführungen doch auch allgemein auf die Verfahren vor anderen Landesverwaltungsgerichten übertragen.
1.1. Hintergrund
Mit Wirkung vom wurde auf Grund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl I 2012/51) im Wesentlichen der administrative Instanzenzug abgeschafft. Anstatt einer Berufung an die im Instanzenzug übergeordnete Behörde steht nunmehr in den Angelegen...