Der Luftbeförderungsvertrag
1. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 11III. Rechtliche Einordnung des Luftbeförderungsvertrages
A. Allgemeines
Wie bereits ausgeführt, ist der Luftbeförderungsvertrag gesetzlich nicht geregelt. Dem allgemeinen Verständnis entsprechend handelt es sich bei einem Luftbeförderungsvertrag um einen Vertrag, bei dem die Fluglinie die Beförderung des Passagiers mit dem Flugzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt von einem Ort (Abgangsort) zu einem anderen Ort (Bestimmungsort) schuldet.
Auch wenn nicht ausdrücklich geregelt, so geht die stRsp davon aus, dass der Luftbeförderungsvertrag eine Art des Werkvertrages darstellt, der in § 1151 bzw §§ 1165 ff ABGB geregelt ist. Obwohl § 1151 ABGB die Entgeltlichkeit als Voraussetzung für den Werkvertrag sieht, wird mittlerweile die Auffassung vertreten, dass auch unentgeltliche Beförderungsverträge den Regeln des Werkvertrages unterliegen.
Was die in dem Luftbeförderungsvertrag vereinbarten Flugzeiten anbelangt, so hat sich mittlerweile die Ansicht durchgesetzt, dass der Luftbeförderungsvertrag mit einem festgelegten Hinflug- und Rückflugtermin im Linienverkehr ein relatives Fixgeschäft iSd § 919 zweiter Satz ABGB darstellt, weil Natur und Zweck der vereinbarten Flugtermine schon im Allgemeinen erkennen lassen, dass der Gläu...