Praxishandbuch Leistungsstörungsrecht
1. Aufl. 2020
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S. 263. Leistungsstörungsrecht zwischen Unternehmern
In diesem Kapitel werden Verzug und Gewährleistung im B2B-Verhältnis, also dem Verhältnis zwischen 2 Unternehmern, ausführlich dargestellt. Bei Verzug und Gewährleistung handelt es sich um Aspekte des Leistungsstörungsrechts, denen in der Praxis das maßgebliche Gewicht zukommt und die für den Geschäftsbetrieb jedes Unternehmers von enormer Bedeutung sind. Nach einer kurzen Darstellung des maßgeblichen Abgrenzungskriteriums, welches bestimmt, ob ein Fall des Verzugs oder der Gewährleistung vorliegt, wird zunächst der Verzug näher behandelt, im Anschluss die Gewährleistung.
3.1. Abgrenzung zwischen Verzug und Gewährleistung
Vorauszuschicken ist, dass die Abgrenzung zwischen Unmöglichkeit und Verzug darin liegt, dass bei Unmöglichkeit, unabhängig davon, ob es sich um eine anfängliche oder nachträgliche Unmöglichkeit handelt, der Leistungserbringung ein dauerndes Leistungshindernis entgegensteht, bei Verzug jedoch nur ein zeitlich vorübergehendes.
Das Abgrenzungskriterium zwischen Verzug (bzw auch Unmöglichkeit) und Gewährleistung ist die Sachübergabe. Bei Unmöglichkeit der Leistung (dauerhaftes Leistungshindernis) und Verzug (zeitlich vorübe...