Lagerung und Verwahrung im Abgabenrecht
1. Aufl. 2020
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S. 291. Vorbemerkung
Die nachfolgend erläuterten typischen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrfälle klammern Unregelmäßigkeiten aus (zB Verlust der Waren; Mehr- und Mindermengen; falsche Angabe der Art der Waren, des Anmelders bzw Empfängers oder des Bestimmungs- bzw Ausgangsmitgliedstaats; Nichtgestellung der Waren; Nichtverfügbarkeit des elektronischen Systems), da das Thema auch so kompliziert genug ist. Einige Beispiele stellen die Abgabe von Einfuhr-Zollanmeldungen durch Vertreter dar, und zwar einerseits in Österreich und andererseits in den Niederlanden; dies dient dazu, Unterschiede bzw Benachteiligungen aufzuzeigen.
2. Einfuhr
2.1. Beförderung von Importwaren von Rotterdam nach Linz sowie Vergleichsfall in umgekehrter Richtung
Für eine Beförderung und Verzollung von in das Zollgebiet der Union verbrachten Nicht-Unionswaren kommen folgende Alternativen in Betracht:
2.1.1. Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in NL bzw AT im Verfahrenscode 40
Variante 1: Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in NL
Nicht-Unionswaren werden in Rotterdam von einem niederländischen direkten Zoll- und Steuervertreter im Namen des Importeurs aus Linz in den zoll- und steuerrechtlich freien V...