ISBN: 978-3-7073-4739-5

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Lärm aus Betriebsanlagen (1. Auflage)

S. 32. Unterlassungsanspruch nach § 364 Abs 2 ABGB

Im Zentrum des zivilen Nachbarrechts steht der drei Absätze umfassende § 364 ABGB.

  • § 364 Abs 1 ABGB grenzt die Befugnisse benachbarter Grundeigentümer voneinander durch Verweisung auf den Eigentümer beschränkende oder belastende Rechtsvorschriften ab und normiert das nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot.

  • § 364 Abs 2 ABGB verschafft dem Eigentümer eines Grundstücks einen Anspruch auf Abwehr unzulässiger Immissionen und schränkt diesen Anspruch gleichzeitig auf Immissionen ein, die das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung wesentlich beeinträchtigen.

  • § 364 Abs 3 ABGB, eingefügt im Jahr 2004, ergänzt die nachbarrechtliche Immissionsabwehrregel des Abs 2 um eine Möglichkeit zur Abwehr unzumutbarer „negativer“ Immissionen (Entzug von Licht und Luft), die von Pflanzen ausgehen.

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

§ 364. (1) Überhaupt findet die Ausübung des Eigentumsrechtes nur insofern statt, als dadurch weder in die Rechte eines Dritten ein Eingriff geschieht, noch die in den Gesetzen zur Erhaltung und Beförderung des allgemeinen Wohles vorgeschriebenen Einschränkungen übertreten werden. Im Besonderen haben die Eigentümer benachbarter Grundstücke bei der Ausü...

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