Kundenschutz im Privatversicherungsrecht
1. Aufl. 2020
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S. 441. Versicherungsschutz als Ziel der Aufsicht
Versicherungsgeschäfte sind durch einige Besonderheiten charakterisiert, die sie von (manch) anderen unterscheiden: Zum einen sind die Versicherungsgeschäfte oft kompliziert und für den einzelnen Versicherungsnehmer nicht leicht zu durchschauen. Vielfach zeigt sich die Qualität des Versicherungsschutzes für den Kunden erst im Zeitpunkt des (möglichen) Entstehens eines Leistungsanspruchs. Zum anderen besteht, gerade weil die Leistungspflicht des Versicherers in vielen Fällen erst lange nach Abschluss des Versicherungsvertrags eintritt, ein ganz besonderes Interesse an der hinreichenden Deckung und Liquidität des Versicherers. Daraus ergibt sich eine besondere Schutzwürdigkeit der Interessen der Versicherten, die die Regulierung des Betriebs der Vertragsversicherung notwendig macht.
Bereits in der Präambel des Versicherungsregulativs 1880, mit dem in Österreich eine effektive Versicherungsaufsicht geschaffen wurde, ist die Wahrung der Interessen der Versicherten als zentrales Ziel der Versicherungsaufsicht angeführt. Seit damals verfolgt eine Spezialaufsicht das Ziel Versichertenschutz; konkret den Schutz der Versicherungsnehmer, Versicherte...