Kundenschutz im Privatversicherungsrecht
1. Aufl. 2020
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S. 321. Einstieg
Der Schutz von Versicherungskunden fällt wohl zunächst in den Verantwortungsbereich des europäischen sowie des nationalen Gesetzgebers und scheint auf den ersten Blick keineprimäre Aufgabe der Rechtsprechung zu sein. Tatsächlich existiert auch keine zentrale Norm, die ganz generell die Wahrnehmung des Kundenschutzes den Gerichten zuweist. Es verwundert daher nicht, dass sich der – inhaltlich regelmäßig nicht näher umrissene – Begriff „Kundenschutz“ in der Rechtsprechung des OGH lediglich in 58 Einzeldokumenten findet, die häufig den Anlegerschutz, den Schutz von Konsumenten bei der Inanspruchnahme von Zahlungsdiensten, Handelsvertreter, Immobilienmakler und so exotische Bereiche wie die Partnervermittlung betreffen, von denen jedoch nur vier Judikate (zumindest ansatzweise) im versicherungsrechtlichen Kontext stehen. Allerdings haben die Gerichte in der alltäglichen Praxis durchaus häufig die Aufgabe, die Anbahnung, die Gestaltung sowie die Auslegung von Versicherungsverträgen sowie deren Abwicklung, namentlich unter dem Gesichtspunkt der effektiven Rechtsdurchsetzung, im Einzelfall zu prüfen und dabei – im gesetzlichen vorgegebenen Rahmen – die Interessen der Versicheru...